Wie funktioniert die Abwicklung von LEADER-geförderten Projekten?
EU Fördermanagement
HILFREICHE LINKS für die Projektumsetzung
Unter diesem Button finden Sie alle Formulare für Ihr LEADER-Projekt, von der Einreichung bis zur Abrechnung. Das LAG-Management-Team hilft Ihnen gerne bei der Aufbereitung.
Ihr Weg zur Digitalen Förderplattform (DfP):
Im Rahmen Ihres LEADER-Projektes sind die aktuellen Publizitätsvorschriften zu beachten.
Publizitätsvorgaben für LEADER-Projekte – Förderlogoleiste Periode 2023-2027
Erklärvideos von der Agrarmarkt Austria zur Erstellung eines Zahlungsantrags:
Unter diesem Button finden Sie alle Formulare für Ihr LEADER-Projekt, von der Einreichung bis zur Abrechnung. Das LAG-Management-Team hilft Ihnen gerne bei der Aufbereitung: Formulare LEADER
Ihr Weg zur Digitalen Förderplattform (DfP): Merkblatt Einstieg DfP
Im Rahmen Ihres LEADER-Projektes sind die aktuellen Publizitätsvorschriften zu beachten: Publizitätsvorgaben für LEADER-Projekte – Förderlogoleiste Periode 2023-2027
Erklärvideos von der Agrarmarkt Austria zur Erstellung eines Zahlungsantrags: Link Erklärvideos
Unterlagen und Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Projektbeantragung: Mehr erfahren
Hier finden Sie das Merkblatt LEADER für die Projektbeantragung und Projektumsetzung: Merkblatt LEADER
Bitte verwenden Sie folgende aktuelle Logoleiste für die Periode 2023-2027 auf all Ihren Drucksorten im Rahmen des lokalen LEADER-Projekts: Link LOGOLEISTE
Unterlagen und Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Projektbeantragung:
Hier finden Sie das Merkblatt LEADER für die Projektbeantragung und Projektumsetzung:
Bitte verwenden Sie folgende aktuelle Logoleiste für die Periode 2023-2027 auf all Ihren Drucksorten im Rahmen des lokalen LEADER-Projekts:
Ein Gedanke. Ein Konzept. Ein LEADER-Projekt.
LEADER – im Französischen ein Kürzel für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“ (Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) – klingt kompliziert, meint aber etwas ganz Einfaches:
Menschen in den Regionen wissen selbst am besten, was ihre Region braucht.
Ein EU-Programm für starke Regionen
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das den ländlichen Raum stärkt, regionale Wirtschaftskreisläufe fördert und die Lebensqualität in den Regionen nachhaltig verbessert.
Was macht LEADER besonders?
LEADER lebt vom Innovationsgeist und der Beteiligung der Menschen vor Ort. Projektideen können aus allen Lebensbereichen stammen – zum Beispiel:
- Kultur & Soziales
- Land- & Forstwirtschaft
- Bildung & Jugend
- Energie, Klima- & Naturschutz
- Tourismus & Regionalwirtschaft
LEADER schafft Raum für neue Ideen – und unterstützt dabei, diese in die Tat umzusetzen.
LEADER bedeutet Förderung und Mitfinanzierung regionaler Vorhaben.
LEADER wird in Österreich aktuell mit einem finanziellen Mindestanteil von 5% des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans (Gemeinsame Agrarpolitik) umgesetzt. Jede Projektförderung besteht in Österreich aktuell (Programmperiode 2023-2027) aus einem EU-Anteil von 62% und einer Bundesbeteiligung von 19% und einer Landesbeteiligung von 19%. Durch das Prinzip der Mitfinanzierung durch regionale öffentliche und private Akteure wird ein erheblicher Investitionsschub in der Region erreicht.
Wer kann gefördert werden?
Im Rahmen von LEADER können folgende AkteurInnen Förderungen beantragen:
- Lokale Aktionsgruppen (LAGs)
- Gemeinden
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebsführer:innen
- Weitere Förderungswerber:innen
- Natürliche Personen
- Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften
- Juristische Personen und deren Zusammenschlüsse
- Personengemeinschaften
Voraussetzungen für eine Förderung
Damit ein Projekt über LEADER gefördert werden kann, müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- Beitrag zur lokalen Entwicklungsstrategie (LES):
Das Projekt muss zur Umsetzung der LES in unserer LEADER-Region Zeitkultur Oststeirisches Kernland beitragen. - Positiver Beschluss des Projektauswahlgremiums (PAG):
Unser Projektauswahlgremium muss dem Projekt zustimmen. - Verortung im LEADER-Gebiet:
Das Projekt muss innerhalb unserer LEADER-Region umgesetzt werden oder der Region unmittelbar zugutekommen. - Kein vorzeitiger Projektstart:
Mit der Umsetzung darf erst nach positiver Beurteilung durch das Projektauswahlgremium (frühest möglicher Kostenanerkennungsstichtag) begonnen werden.
Fördersätze in der LEADER-Region Zeitkultur Oststeirisches Kernland
In unserer LEADER-Region gelten je nach Art des Projekts unterschiedliche Fördersätze. Die Einordnung erfolgt durch das regionale Projektauswahlgremium (PAG).
- 40% Förderung für direkt wertschöpfende (einkommensschaffende) Maßnahmen: für direkt wertschöpfende Projekte
Diese Projekte generieren neue Einnahmen, die vor dem Projekt nicht vorhanden waren. Gilt für:
- Studien & Konzepte
- Umsetzung (inkl. Investitions-, Sach- & Personalkosten)
Hinweis: Direkt projektbezogene Ausgaben, die nicht förderfähig sind, können vom Einnahmenbetrag abgezogen werden. Beihilferechtliche Vorgaben sind zu beachten.
- 60% Förderung für indirekt wertschöpfende (nicht direkt einkommensschaffende) Maßnahmen:
Kein direkter finanzieller Ertrag – aber ein nachhaltiger Mehrwert für die Region. Gilt für:
- Studien & Konzepte
- Umsetzung (inkl. Investitions-, Sach- und Personalkosten)
- 80% Förderung für Projekte aus dem Bildungsbereich und Vorhaben zu Querschnittszielen: Projekte mit starkem gesellschaftlichem Fokus – z.B. zu:
- Jugend
- Gender & Gleichstellung
- Migration & Inklusion
- Klima & Umwelt
- Ehrenamt & regionale Identität
Gilt für:
- Studien & Konzepte
- Prozessbegleitung & Bewusstseinsbildung
- Umsetzung (inkl. Investitions-, Sach- und Personalkosten)
- 80% Förderung für explizit innovative Projekte: Für Vorhaben mit besonderem Innovationspotenzial – ob technologisch oder sozial.
Gilt für:
- Studien & Konzepte
- Prozessbegleitung & Bewusstseinsbildung
- Umsetzung (inkl. Investitions-, Sach- & Personalkosten)
Anmerkung zur 90%-Förderung (derzeit nicht vorgesehen): Ein Fördersatz von 90% wäre insbesondere für Pilotprojekte im Sozial- und Bildungsbereich mit innovativen oder transformativen Ansätzen wünschenswert – etwa getragen von zivilgesellschaftlichen Organisationen oder der LAG selbst. Diese Projekte sind oft schwer finanzierbar, erfüllen aber wichtige strategische Ziele (z. B. „Kreative Lehrlingswelten“).
Wichtige Hinweise: Die Zuweisung des Fördersatzes erfolgt durch das Projektauswahlgremium (PAG).
Pro Projekt gilt ein einheitlicher Fördersatz – unabhängig von der Kostenart (Sach-, Personal- oder Investitionskosten).
Bei inhaltlich klar abgrenzbaren Teilprojekten kann eine Teilung des Projekts in unterschiedliche Fördersätze erfolgen.